Das medizinische Wissen entwickelt sich rasant, täglich wachsen die Erkenntnisse über neue und bisher eingesetzte Behandlungsmethoden. Eine qualitativ hochwertige Behandlung durch einen Arzt verlangt, dass er sein Wissen fortlaufend dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse anpasst.
Ärzte sind nach landesrechtlichen Vorschriften zwar verpflichtet, sich fortzubilden, sie mußten das in der Vergangenheit jedoch nicht nachweisen. Seit der Gesundheitsreform hat sich das geändert. Die Fortbildungspflicht für Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte ist nun bundesgesetzlich geregelt. Die Fortbildungsinhalte müssen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Medizin, Zahnmedizin oder Psychotherapie entsprechen, und sie müssen vor allem frei von wirtschaftlichen Interessen sein. Etwa 117.000 Ärztinnen und Ärzte, die als Kassenärzte an der vertragsärztlichen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen, sind deshalb verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden.
Was zählt als Fortbildung?
Ärztinnen und Ärzte müssen im Rahmen ihrer Fortbildungspflicht in einem Fünf-Jahres-Zyklus je nach ihrer fachlichen Ausrichtung bestimmte zertifizierte Fortbildungen durchlaufen. Zertifiziert werden nur Veranstaltungen, deren Inhalte bestimmten Anforderungen genügen.
So müssen ärztliche Fortbildungen frei von wirtschaftlichen Interessen sein, denn die Medizin hängt trotz aller modernen Technik weiterhin von der Kompetenz der Ärztinnen und Ärzte ab. Produktbezogene, von der pharmazeutischen Industrie durchgeführte Veranstaltungen werden nicht als Fortbildung anerkannt. Ärztinnen und Ärzte, die sich nur unzureichend oder gar nicht fortbilden, müssen mit Vergütungsabschlägen oder sogar mit dem Entzug der Zulassung rechnen. Die Fortbildungspflicht gilt nicht nur für niedergelassene Ärzte, sondern auch für angestellte Fachärzte in medizinischen Versorgungszentren und Krankenhäusern.
Ärztliche Fortbildung heute
Im Zuge der Gesundheitsreform wurde die Fortbildungspflicht für Ärzte erstmals bundesgesetzlich geregelt und einschließlich der möglichen Sanktionen klar gefasst.
Zentraler Koordinator für die Ärztefortbildung ist der Deutsche Senat für ärztliche Fortbildung, der im Auftrag der Landesärztekammern die Qualitätszertifizierung für Fortbildungsveranstaltungen verantwortet. Fortbildungen gibt es für alle medizinischen Disziplinen.
Neben den ärztlichen Fortbildungsangeboten haben sich auch die sogenannten Qualitätszirkel der Kassenärztlichen Vereinigungen als Schlüsselelement ärztlicher Weiterbildung etabliert.
Im Mittelpunkt der Qualitätszirkel der Kassenärztlichen Vereinigungen steht der regelmäßige praxisbezogene Erfahrungsaustausch. Derzeit arbeiten vertragsärztliche Fachärzte bundesweit in rund 3.500 Qualitätszirkeln.